Das BMJV gibt an (Zitat):
Als Verbraucherin oder Verbraucher müssen Sie den Widerruf gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer erklären (§ 355 BGB). Dies ist formfrei möglich, kann also auch mündlich, per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, die Widerrufserklärung schriftlich zu verfassen. Sie können für den Widerruf auch das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist aber nicht vorgeschrieben. Das Formular und weitere Möglichkeiten hierzu, finden sie hier.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Scheiben mit Beschriftung oder sonstiger Individualisierung vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für unsere Schützenscheiben, nach einem Beschuß.
Näheres zu den erfassten Verträgen und den Ausnahmen finden Sie in § 312 BGB und in § 312g Absatz 2 BGB.